Allgemeine Geschäftsbedingungen | City-Werbeflächen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (vom 27. August 2021)
Änderungen zur vorherigen Version:
  • Anpassung des Gerichtsstand von Hamburg zu Wuppertal

Allgemeine Vertragsbedingungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen und Sondervermögen

der

City Werbeflächen GmbH & Co. KG

Heinz-Fangman-Str. 4
42287 Wuppertal

E-Mail info@city-werbeflaechen.de

- im Folgenden „Anbieter“ –

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Der Anbieter vermittelt Werbeflächen, welche Sie (nachfolgend „Kunde“) durch Mitwirkung des Anbieters anmieten können. Der entsprechende Mietvertrag kommt je nach konkretem Angebot entweder zwischen dem Anbieter und dem Kunden oder zwischen einem dritten Vermieter und dem Kunden zu Stande. Im letztgenannten Fall ist der Anbieter lediglich Vermittler der Werbefläche.

(2) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für Verträge zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“) und dem Anbieter. Die AVB gelten insbesondere für Verträge über die Erbringung von Werbeleistungen, unter anderem Plakatwerbung nebst optionaler Erstellung von notwendigen Werbemitteln. Die AVB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese AVB gelten auch für Verträge zwischen einem dritten Vermieter und dem Kunden, wenn diese ausdrücklich in den Vertrag einbezogen wurden.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Anfrage bzw. der Bestellung des Kunden gültigen Fassung. Im Vorfeld einer Bestellung des Kunden gilt vorbehaltlich der Verwendung einer neuen Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsstellung die dem Kunden zuletzt mitgeteilte Fassung. Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sollen von dem Kunden schriftlich oder textförmlich (zB Brief, E-Mail, Telefax) übermittelt werden. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen, insbesondere solchen auf der Website https://city-werbeflaechen.de, stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Soweit nicht anders vereinbart, sind die vom Anbieter übermittelten Angebote freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Kunde kann über die Website des Anbieters, abrufbar im Internet unter https://city-werbeflaechen.de unverbindlich eine Werbeleistung anfragen, indem er ein Werbemittel sowie die zugehörige Vertragslaufzeit auswählt und die entsprechenden Daten über die auf der Website vorgehaltenen Funktionen an den Anbieter übermittelt.

(3) Der Vertragsschluss wird bewirkt, indem der Anbieter ein entsprechendes Angebot an den Kunden übermittelt und der Kunde eine hierauf bezogene Annahmeerklärung abgibt. Ob der Anbieter oder ein dritter Vermieter Vertragspartner wird, ergibt sich aus dem Angebot bzw. aus der entsprechenden Bewerbung des Angebots. Wenn der Anbieter nicht Vertragspartei wird, ist er Erklärungsbote.

(4) Schweigt der Anbieter auf eine Erklärung des Kunden wie z.B. dessen Angebot, so ist dies als Vertragsablehnung zu verstehen.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Weitere Sprachen stehen nicht zur Verfügung.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die vom Anbieter mitgeteilten jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, welche der Anbieter auf der Website https://city-werbeflaechen.de veröffentlicht hält. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die ausgewiesenen Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen bzw. Vertragsdokumenten aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert nach Aufwand bzw. nach Preisliste berechnet.

(3) Falls nicht anders vereinbart, ist der Kunde vorleistungspflichtig, d. h., er ist verpflichtet, die vollständige Zahlung vor Beginn der Dienstleistung bzw. Auslieferung der Ware zu leisten. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss zahlbar.

(4) Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf die von dem Anbieter benannte Bankverbindung, per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift. Wenn nicht gesondert vereinbart, werden weitere Zahlungsmittel nicht angeboten.

(5) Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde wird auf die gesetzliche Regelung nach § 286 Abs. 3 BGB hingewiesen, wonach er spätestens in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Verzugszins derzeit für vertragsmaßgebliche Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt.

(6) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

§ 4 Obliegenheiten der Parteien

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die angebotenen Werbeflächen Nutzungseinschränkungen unterliegen können. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bzw. den aus dem Angebot ersichtlichen Vertragspartner (siehe § 2 Abs. 3) vor Vertragsschluss umfassend über die die Art und die Inhalte der beabsichtigten Werbung aufzuklären.

(2) Wenn die Parteien vereinbart haben, dass das Werbemittel vom Kunden zur Verfügung gestellt wird, ist er verpflichtet, dieses rechtzeitig, d.h. mindestens mit einem Vorlauf von 7 Tagen, an den Anbieter zu übergeben. Im Falle der Erstellung des Werbemittels durch den Anbieter hat der Kunde sämtliche zur Erstellung des Werbemittels notwendigen Informationen und Daten 4 Wochen vor Laufzeitbeginn zu übermitteln. Eine verspätete Übergabe bzw. Übermittlung führt nicht zu der Verschiebung der vertraglich vereinbarten Laufzeit der Werbung.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das vertragsgegenständliche Werbemittel unter Umständen Pflichtangaben enthält. Für die Erfüllung dieser Pflichtangaben ist allein der Kunde verantwortlich. Falls die Parteien vereinbart haben, dass der Anbieter das Werbemittel erstellt, hat der Kunde dem Anbieter sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Pflichtangaben erforderlich sind. Der Anbieter ist generell nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Pflichtangaben auf deren Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten bzw. Inhalte an den Anbieter zu übermitteln oder durch diesen abrufen zu lassen bzw. Daten zum Abruf bereitzuhalten bzw. diese Daten bereitzustellen, deren Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Nutzung gegen geltendes Recht, gegen die guten Sitten oder gegen Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Kunde wird gesondert darauf hingewiesen, dass die von ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung bereitgestellten Daten und Informationen fremden Schutzrechten unterliegen können sowie auch nach geltendem Datenschutzrecht geschützt sein können. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die vorbenannten Daten und Informationen bestimmungsgemäß zu benutzen, insbesondere diese hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie – soweit dies in Betracht kommt zum Zwecke der Datensicherung und vertragsnotwendiger Datenreplikation vervielfältigen zu können. Der Kunde ist dafür verantwortlich, im Vorfeld der Bereitstellung zu prüfen, ob eine Verarbeitung der Daten gegen geltendes Datenschutzrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht bzw. Vereinbarungen oder weitere Gesetze mit entsprechender Schutzrichtung verstößt.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor Übermittlung an den Anbieter auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Vertragsgegenstände durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde überlassene Zugangskennungen (Benutzername, Benutzerpasswort) streng vertraulich behandeln und soweit erforderlich, seine Mitarbeiter bzw. Benutzer auf die Einhaltung des Datenschutzrechts, des Urheberrechts und vertragsnotwendiger Verschwiegenheit hinweisen. Zugangskennungen sind nicht übertragbar. Eine Weitergabe von Zugangskennungen an Dritte, welche nicht als Benutzer bei dem Anbieter registriert sind, ist untersagt.

(7) Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust aufgrund von System- und Hardwaredefekten und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.

(8) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter und -verpflichteter an den im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten Informationen und Daten.

(9) Im Falle der Verletzung einer in diesem Abschnitt geregelten Verpflichtung des Kunden behält sich der Anbieter bei zusätzlichem Vorliegen eines wichtigen Grundes die fristlose Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vor. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

§ 5 Lieferung und Lieferzeit von Werbemitteln

(1) Soweit zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, beträgt die Lieferzeit für vom Anbieter zu erstellende Werbemittel bis zu 4 Wochen im Falle der Lieferung nach Deutschland, andernfalls bis zu 6 Wochen. Vom Anbieter angegebene Lieferzeiten beginnen mit dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. des Vertragsschlusses und, wenn der Kunde zur Vorleistung verpflichtet ist, nachdem der Kunde die Zahlung vollständig geleistet hat.

(2) Der Anbieter ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Anbieter erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

(3) Gerät der Anbieter mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 10 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

§ 6 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Lagerkosten

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Anbieter noch andere Leistungen (zB Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Anbieter dies dem Kunden angezeigt hat.

(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

(5) Die Sendung wird vom Anbieter nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 7 Vertragslaufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem von dem Anbieter übermittelten Angebot. Soweit nicht anders bestimmt, werden Verträge über die Anmietung von Werbeflächen stets unbefristet abgeschlossen. Solche Verträge können mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

(2) Die Vertragslaufzeit beginnt an dem festgelegten Kalendertag. Nach Ablauf des in dem Angebot bestimmten Werbezeitraums endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(3) Wenn die Parteien eine feste Vertragslaufzeit bestimmen, so verzichten sie wechselseitig bis zum Ablauf der festen Laufzeit auf ihr Recht zur Kündigung. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und bei Vorliegen der Voraussetzungen zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen Forderungen aus dem geschlossenen Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Anbieter das Eigentum an den vertragsgegenständlichen Werbemitteln vor.

§ 9 Sachmängelgewährleistung

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese vom Anbieter oder von einem ihm zurechenbaren Dritten abgegeben wurde.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Sachen ein Jahr beginnend mit der Ablieferung. Diese Frist gilt nicht für Ansprüche des Kunden aufgrund von Garantien, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Enthält die Garantie eine separate Gewährleistungsfrist, so gilt diese.

(3) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten durch den Kunden oder durch einen von diesem Beauftragten sorgfältig zu untersuchen. In Abänderung von § 377 Abs. 1 HGB gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn er diese nicht binnen 10 Tagen nach Gefahrübergang rügt. Die weiteren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gelten ergänzend. Auf Verlangen des Anbieters ist ein beanstandeter Liefergegenstand an den Anbieter zurückzusenden. Bei Vorliegen eines Mangels vergütet der Anbieter die Kosten des Versands.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Anbieters, kann der Kunde unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung bzw. Lieferung oder für Leistungs- bzw. Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Pandemien, Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Anbieter die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungs- bzw. Lieferfristen oder verschieben sich die Leistungs- bzw. Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.

(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist (vorliegend u.a. die Lieferung einer mangelfreien Sache und die Verschaffung des Eigentums daran).

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt1.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden nach Wahl des Anbieters Wuppertal oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Anbieter ist in diesen Fällen jedoch Wuppertal ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

--- Ende der Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Webshop ---